AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
Danke für den Hinweis.
Hamburger Modell mach ich nicht, ich geh entweder ganz arbeiten oder gar nicht - mir gehts im Prinzip sehr gut und wenn ich schon arbeite, dann auch für mein volles Gehalt und nicht fürs Krankengeld. Ich hab mich meinem AG ab 5.1. bereit gemeldet. Nun hab ich noch 24 Tage Resturlaub aus 2009, da soll mein Chef entscheiden, ob ich die komplett nehmen oder auszahlen lassen soll (oder teils teils).
Wenn Weihnachten nicht da mit reinspielen würde, wärs einfacher.
lg
watte
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