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Alt 26.08.2011, 18:03
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Hallo Meal 404!

Herzlich willkommen hier im Forum, obwohl Du Dich aus einem traurigen Anlass angemeldet hast! Wir versuchen uns hier gegenseitig zu helfen.

Du kannst für Deinen Vater beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung beantragen, da er auf Grund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Entscheidungen zu treffen.
Das Gericht setzt dann einen Betreuer ein, dies kann ein sog. Berufsbetreuer oder ein Angehöriger sein. Der Betreuer muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Berufsbetreuer erhalten für ihre Einsätze ein Honorar. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt.

Der Betreuer wird für bestimmte Aufgabengebiete z.B. die Regelung finanzieller Dinge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Entscheidungen in gesundheitlichen Dingen eingesetzt. Das Gericht stellt einen sog.Betreuerausweis aus. Damit kann der Betreuer z.B. zur Bank gehen und bestimmte Geschäfte für seinen Klienten erledigen.
Ehe der Betreuer eingesetzt wird, bittet das Gericht den behandelnden Arzt um eine Stellungnahme, also einen Befundbericht,aus dem hervorgeht, dass Dein Vater gesundheitlich so beeinträchtigt ist und seine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann.
Das Gutachten kann auch vom Hausarzt erstellt werden.
Ihr habt das Recht einen Betreuer vorzuschlagen. Bei Angehörigen können dies auch mehrere Personen, z.B. die Ehefrau und ein Kind sein.

Man kann die Betreuung so einrichten, dass der betreute ohne Zustimmung des Betreuers das Haus nicht verkaufen oder größere Geschäfte tätigen kann.
Im Notfall sind da auch Entscheidungen im Eilverfahren möglich, hierbei ist allerdings die Hilfe eines Anwalts erforderlich.

Zitat:
Deshalb haben wir über eine Entmündigung nachgedacht und haben mit dem Stationsarzt bereits gesprochen und ihm auch die Situation erklärt doch dieser meinte, duass sein Denken und Handeln zu 90% von den Metastasen beeinflusst wird er aber trotzdem noch bewusst genug ist um nicht entmündigt werden zu können
.

Den Antrag auf Betreuung könnt Ihr unabhängig von der Meinung des Stationsarztes stellen.

Bitte sprecht den Arzt nochmals wegen der Aggressionen Deines Vaters an, fragt was Ihr konkret unternehmen könnt!

Hier findest Du noch weitere wichtige Informationen zur Einrichtung einer Betreuung:http://www.justizportal.niedersachse...782&_psmand=50

außerdem sind hier weitere Infos zu finden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuerpflichten

Ich hoffe, dass ich Euch ein Stück weiterhelfen konnte!
Liebe Grüße und viel Kraft für die kommende Zeit!


Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (26.08.2011 um 18:11 Uhr) Grund: Ergänzt
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