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Alt 29.07.2006, 12:23
shalom shalom ist offline
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Standard AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???

@Maaren,

was kann ZardoZ dafür, daß Maaren frustriert ist und die große Aggression auf DIE BEAMTEN und die POLITIK generell hat ??

Ein betroffener Kranker, ob nun Beamter oder nicht, wird wohl das tun, was nach Rechtslage in seinem Umfeld möglich ist. Das wird wohl jeder tun und ist gar nicht ehrenrührig.

Eine Krebserkrankung und das zwangsweise Ausscheidenmüssen aus dem aktiven Arbeitsleben ist ein dramatischer Einbruch im Leben. Sich das Recht zu holen ist schwer genug. Deswegen muß man nicht gleich einen ganzen Berufsstand auf Korn nehmen und schon gar nicht pauschal urteilen und als Krebskranke untereinander Distanzen schaffen.

In unserem Rechtsstaat ist sicher nicht alles o.k. und man muß manches mühsam erkämpfen. Kämpfen heißt dabei, nicht nur sich zu ärgern, sondern sich aktiv einzuschalten und (falls möglich) den Rechtsweg einzuschlagen und sich durch dabei durch die Instanzen zu kämpfen. So ist es nun mal.

In unserem Rechtssystem benötigt man einen langen Atem, eine gewisse Gelassenheit und eine gute anwaltliche Vertretung (Rechtsschutzversicherung ist sicher von Nutzen).

In einem ähnlichen Thread,den ich begonne habe, habe ich ja auf das entsprechende Urteil des Bundessozialgerichts für den Fall der erwerbsunfähigen Frührentner hingewiesen. Da können Rentner zumindest hoffen.

Ärger kostet Kraft und Nerven, im Falle einer schweren Erkrankung sowieso, dann ist es gut, wenn man den Ärger in sachkundige Hände übergeben kann, zu Fachleuten, die einem durch die Instanzen hindurchhelfen. Es bleibt dann mehr Zeit, sich auf Genesung und Heilung zu konzentrieren.


Nichts für ungut, Maaren, ich kämpfe mich als (nichtbeamteter) Hinterbliebener inzwischen seit 2002 durch die Rechtsinstanzen (nach Landgericht und Oberlandesgericht inzwischen vor dem BGH) auf einer schwierigen "Rechtsbaustelle", die unter anderem durch den Krebstod (2000) meiner Frau entstand. Nur mich zu ärgern kam nicht in Frage, daher mußte ich handeln und mich auf den Weg machen, mir das Recht zu holen. Es bleibt mir gar nichts anderes übrig als zu kämpfen und Geduld zu haben.

Aber Gelassenheit zu üben ist nicht immer leicht.

Mit lieben Grüßen
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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