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Alt 26.09.2003, 08:47
Gast
 
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo Hardy,

zur Bearbeitungsdauer der Schwerbehinderten anträge: Du hast den Bescheid sogar relativ schnell erhalten, das Versorgungsamt muß sehr oft bis zu drei Malen die verschiedenen Ärzte anmahnen, bis die die angeforderten Befundberichte liefern. Die Verzögerungen liegen also i.d.R. an den behandlenden Ärzten, nicht am Amt.

Wenn Du die "Anhaltspunkte für ärztliche Gutachtertätigkeit" gut durchgelesen hast, dann weißt Du, daß für alle "Beschwerden", die bei Dir neben der Krebsdiagnose vorliegen, (vorausgesetzt sie werden nicht als Begleiterscheinungen des Krebses eingestuft) wenn überhaupt nur geringe Prozentwerte vergeben werden, diese dabei aber nicht aufsummiert, sondern nach dem am schwerwiegensten Befund bewertet werden. Beschwerden allein reichen im Übrigen nicht für die Erteilung eines GdB aus, der behandelnde Arzt muß diese schon als massive, durch Behandlung nicht mehr umkehrbare Beeinträchtigungen inklusiver ausführlicher Beschwerdeschilderung bescheinigen.
Schlafstörungen und Schwindel sind z.B. so ohne weiteres keine berechnungfähigen Beschwerden, es sei denn sie ließen sich mit ganz massiven Organischen Defekten erklären. Dafür müßten zunächst die Ursachen gefunden werden und wenn diese, wie z.B. bei mir in der depressiven Stimmung nach der Krebsdiagnose zu finden sind, dann sind sie mit den für Krebs angesetzten (eigentlich viel zu hoch eingestuften, weil nicht wirklich "schwer behindert") 50% mit enthalten.
Für Ohrgeräusche müßten audiometrische Analysen gemacht und möglicherweise zusätzlich eine psychiatrische Zusatzuntersuchung angesetzt werden.
Anders sähe es aus, wenn man als Ursache für Deinen Schwindel und die Schlafstörungen Hirnmetastasen finden würde, dann bedeutete dies "fortgeschrittener Zustand" und damit erhieltest Du einen höheren GdB. Sei froh, wenn dies nicht die Ursache ist.

Sei doch zufrieden, daß Du den Ausweis überhaupt hast, die Höhe der Prozentwerte hat kaum nenneswerte Auswirkungen, der gering höhere Steuerfreibetrag macht kaum ein par Euro aus und andere Vorteile bringt Dir eine höhere Bewertung i.d.R. ohnehin nicht - es sei denn Du bist Sozialhilfeempfänger o.ä.
Der Schwerbehindertenstatus wird im allgemeinen für Krebspatienten überschätzt. Er soll Arbeitsplatzinhabern eine Schutz am Arbeitsplatz bieten und gewisse Steuererleichterungen.

Gruß von Birgit
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