Oh liebe Lea,
wie du dich hier ins Zeugs legst, ist suuuuuper lieb. Hab noch nicht alles gelesen, mache ich aber noch in einer ruhigen Phase.
Da dachte ich doch tatsächlich, du wolltest mir helfen, derweil wolltest du dich nur um deine Hausarbeit drücken
. Nee, Spaß beiseite, du bist echt Klasse.
Tja, und zu den Entscheidungen bzw. objektiven Kriterien, was soll man dazu sagen. Ich sehe es ja tagtäglich auch von der anderen Seite, also hinter den Kulissen. Und wenn es bei den Sozialgerichten ähnlich läuft wie bei uns, wundert mich gar nix mehr. Nur leider darf ich ja darüber nicht plaudern.
Aber es ist eigentlich überall dasselbe. Wenn ich daran denke, dass auf der Antragstellung für die chin. Akkupunktur bei meinem Mann (Privatpatient) nicht als Grund für die Befürwortung "Krebserkrankung" stehen durfte, sondern diese nur bewilligt wurde bei z.B. "Kopfschmerzen" und "Rückenschmerzen" kommt einem doch schon die Galle hoch.
Wichtig ist nicht, was eine Tatsache ist, wer im Recht ist oder was hilft, sondern allein wie man vorträgt - und natürlich an wen man gerät. Und umgekehrt dasselbe.
Und eben weil das so ist, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Da ist kein Raum für Gefühlsduseleien. Aber gerade das ist bei so einem Thema schwierig.
Deshalb helfen mir solche Beiträge wie vorstehender ungemein.
Nochmals vielen Dank - auch an alle anderen.