AW: Wer zahlt?
In diesen Fällen hilft oft der Gang zum Sozialamt.
ALGII-Anspruch hat man ja nur, wenn man mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann.
ALGI, schreibst Du, ist ausgelaufen (demnach vermutlich auch das Krankengeld)
Wenn Du also tatsächlich arbeitsunfähig bist und Du niedergelassene Ärzte hast, die Dich weiterbehandeln, hättest Du vielleicht dann Anspruch auf Grundsicherung - ist aber in Deinem Alter alles abhängig vom Einkommen der Eltern.
Hast Du mal bei der Rentenversicherung in Deinem Ort gefragt?
Vll steht Dir bis zur völligen Gesundung ja auch eine EM-Rente zu?
Wie fühlst Du selbst Dich denn???
Geändert von HeikesFreundin (04.08.2015 um 11:41 Uhr)
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