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Alt 25.08.2010, 13:55
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Arbeitsplatzsicherung nach Wiedereingliederung

Liebe Birgit!

Hast Du die Möglichkeit, Dich bevor Du eine Entscheidung triffst, einmal mit einem Vertreter des Betriebs -oder Personalrates zu besprechen oder auch zur Gewerkschaft zu gehen?

Bei 10 Jahren Tätigkeit in einer leitenden Funktion kann Dein Chef Dich nicht so einfach umsetzen, da muss er eine Änderungskündigung vornehmen. Gegen diese kannst Du innerhalb von 3 Wochen vor dem zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen.

Da ist natürlich jetzt eine schwierige Situation entstanden, jemanden einfach auf eine einfache Tätigkeit zu versetzen, falls er wieder krank wird. Ich denke das Risiko, dass jemand schwer erkrankt und für längere Zeit ausfällt besteht ja bei jedem.

Auf Grund Deiner Erkrankung hast die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, damit verbessert sich der Kündigungsschutz etwas.

Ich hoffe, dass ich Dir mit meinen wenigen Zeilen etwas weiter helfen konnte.

Tschüß!

Elisabethh.
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