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Alt 24.05.2007, 23:27
Julie C. Julie C. ist offline
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Beiträge: 552
Standard AW: Recht auf Kopie vom Gutachten????

Hallo, Floh !

Da wird mal wieder eine allzu beliebte Masche der Behörden versucht.
Lasse Dich bitte nicht darauf ein, denn Du hast jederzeit Anspruch auf
Dein Gutachten !

Schaue bitte mal hier im SGB X (Sozialverwaltungsverfahren u. Sozialdatenschutz)
und beachte besonders den § 25

Die Ämter sagen oft, dass erstellte Gutachten nicht herausgegeben werden.
Dies ist falsch und Du kannst und darfst jederzeit Akteneinsicht
und Gutachteneinsichtnahme fordern.
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
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