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Alt 25.11.2004, 13:30
Gast
 
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Standard Frage zum Erbrecht....

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir mit einer Antwort zu folgender Situation helfen:

Vater verstirbt, die zweite Ehefrau soll Alleinerbin sein. Obwohl kein Original-Testament auffindbar ist entscheidet das Nachlassgericht zu Gunsten der Ehefrau d.h. sie erhält Erbschein, vermutlich auch weil die beiden leiblichen Kinder aus 1. Ehe schriftlich bestätigt haben dass dies der Wille des Verstorbenen war. Eines dieser Kinder ändert aber nach einigen Wochen seine Meinung und will das Erbe anfechten bzw. nun den Pflichtteil einklagen.

Geht das überhaupt, vor allem nachdem ja bestätigt wurde dass die Kinder damit einverstanden sind? Wenn ja, vielleicht nur innerhalb bestimmter Fristen? Muss die Ehefrau sich jetzt darauf einstellen dass sie den Pflichtteil auszahlen muss?

In einem anderen Thread habe ich gelesen dass einmal notariell festgelegte Tatsachen sich nicht mehr ändern liessen, aber ich denke es liegt ja wohl in der Natur der Sache dass der Pflichtteil später noch eingeklagt werden kann - eben wenn man z.B. mit einem Testament nicht einverstanden ist. Aber kann man die zuvor gegenüber dem Nachlassgericht abgegebene Erklärung man sei (als leibliches Kind) einverstanden dass die zweite Ehefrau allein erbt, überhaupt widerrufen?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

Kerstin
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