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Alt 02.03.2012, 10:18
Toffy Toffy ist offline
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Standard AW: Rehazentrum Oberharz

Hallo pettie 54,

ich habe damals Einspruch eingelegt und auf §9 SGB hingewiesen. Ich hatte bei google einen Vordurck gefunden, den ich fast wörtlich übernommen habe. Eine Woche später bekam ich einen neuen Bescheid, wo mein Wunsch berücksichtigt wurde.

Hab ich bei google gefunden:

Bescheid und Widerspruch
Nach Prüfung Ihres Rehabilitationsantrages erhalten sie einen Bescheid des Rehabilitationsträgers. Bei Ablehnung haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt – zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl.
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Grüße
Birgit und alle die hier leben

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8/2010 OP Rectumkarzinom, Bestrahlung + Chemo bis 2/2011, OP Bridenileus 8/2011!

5/2014 Verdacht auf Lokalrezidiv, Rectumamputation & Anlage Kolostoma




Geändert von Toffy (02.03.2012 um 10:26 Uhr)
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