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Alt 24.07.2005, 14:25
Gast
 
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Standard Berufsunfähigkeit

was euer Vers.makler sagt ist leider nicht richtig. Es müssen alle Krankheiten bei Vertragsabschluss angegeben werden.
Wann habt ihr die Verträge abgeschlossen, denn nach 3 Jahren wird die vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung nicht mehr geprüft?
Vor allem welches Bedingungswerk liegt zugrunde. Schreibe mir doch hier deine Mail Adresse rein, dann gebe ich dir gerne weitere Hilfe.Nur möchte ich es nicht über das Forum machen, das es vielleicht zu persönlich für dich ist.
gruss
Carla
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