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Alt 09.08.2010, 10:21
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo FS, nach Aussteuerung der Krankenkasse zahlt auch bei weiterer Arbeitsunfähigkeit das AAmt nach der so genannten Nahtlosigkeitsregelung ALG I. Hat man dir etwas anderes gesagt, so ist dies eine FEHLINFORMATION von Seiten des Amteskommt (und das kommt ja wohl mehr als häufig vor). Wir haben diesen Fall so selber genau so gehabt und es gab 0 Probleme, du kannst also beruhigt krankgeschrieben bleiben bis zur Reha.
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Herzlichst

Sabine
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