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Alt 05.06.2004, 18:50
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard Zuzahlungsgrenze

Hallo egnI,

In dem von mir oben genannten Link ( http://www.zuzahlung.de/ ), sind alle wichtigen Fragen und Antworten enthalten.

Einkommen

Zählen auch Einkünfte aus Mieten und Kapital zu den Jahresbrutto-Einnahmen, aus denen sich die Belastungsgrenze ergibt?

Zu den Bruttoeinnahmen werden alle wiederkehrenden Bezüge gezählt, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen. Also zum Beispiel Arbeitseinkommen, Renten, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen und auch Kapitaleinkünfte und Mieteinkünfte. Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie bequem ermitteln, wie hoch Ihre Belastungsobergrenze ist.

Liebe Grüße
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