AW: Gdb 50% Urlaubsanspruch
hallo Hansibansi
ein kleines bischen helfen kann ich dir vielleicht.
Die 5 Tage Urlaub gleten für das ganze Jahr. Du musst also 5 : 12 x 10 rechnen um die Anspruch für das letzte Jahr ausrechnen zu können.
Ich würde danach bei der Lohnbuchhaltung nachfragen, es kann aber sein das es dir nicht nachgezahlt werden kann, da du ja rein rechnerisch den Urlaub nicht verbrauchen konntest. Alternativ rufe bei der Gewerkschaft oder beim Sozialverband an, die können dir auch Auskunft geben.
In einem relativ neuen Urteil wurde bei Langzeitkranken nur der gesetzliche Mindesturlaub ausgezahlt werden musste.
Deswegen wäre mein erster Weg zur Gewerkschaft oder zum Lohnbüro.
Ich hoffe, ich konnte dir ein paar Fragen beantworten
silverlady
|