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Alt 30.10.2007, 11:58
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nikita1 nikita1 ist offline
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Standard AW: Frauenarzt verklagt und GEWONNEN: Pap III nicht korrekt weiterbehandelt!

Liebe Goldlack
Danke für die Links.

"Zwischenblutungen, blutende Wunde an der Portio.... "
Womit wieder mal bewiesen ist, dass der PAP allein gar nichts besagen will:
Zitat:
http://www.verbraucherzentrale-breme...blutungen.html
Am 30,03,1995 suchte die Patientin wegen der Blutungen erneut den behandelnden Arzt auf. Dieser stellte am Muttermund eine blutende Veränderung fest, die er für eine Ektopie (Verlagerung von Organen bzw. Geweben ) hielt. Der abgenommene Zytotest (Entnahme und Fixierung von Zellmaterial) wurde vom Zytologen als „PAP II“ (Papanicolaou-Färbung = zytologischer Abstrich) befundet. Daraufhin koagulierte (Blutstillung mittels einer Elektrode) er eine Woche später die vermeintliche Ektopie. Obwohl er diese Maßnahme noch zweimal wiederholte kam es jedes Mal zu Nachblutungen. Bei der letzten Koagulation hielt die Nachblutung 14 Tage an. Die Patientin musste sodann am 17.08.1995 als Notfall eine Frauenklinik aufsuchen. Dort wurde ein inoperables Zervixkarzinom (Zervix = Gebärmutterhalskanal) festgestellt............
Ich finde es absolut korrekt, wenn ein Arzt leichtsinnig, unbedarft und inkompetent ist , dafür auch zur Verantwortung gezogen wird.
Unser Leben ist keine verhunzte Autoreparatur. Leider gibt uns Justiz und Geld auch nicht die Gesundheit zurück, aber kann verhindern, dass solche Pfuscher anderen Frauen Schaden zufügen!
Man könnte annehmen, dass ein PAP II keinen Hinweis auf Krebs darstellt, doch gibt es immer wieder Ausnahmen, wenn z.b. die Gewebeprobe nicht an der betroffenen Stelle entnommen wurde. Und es gibt ausser dem PAP noch andere Verfahren, die dem Arzt bei der Diagnose helfen. Dieser "Arzt" war sowas von schlampig - klar, ist ja nicht sein Leben...
__________________
Liebe Grüße
Nikita


Tapferkeit ist die Fähigkeit, von der eigenen Furcht keine Notiz zu nehmen.
George Patton

Geändert von nikita1 (30.10.2007 um 12:06 Uhr)
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