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Alt 24.03.2005, 19:49
Gast
 
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Standard hh-modell auf insgesamt 6 wochen gekürzt

Hallo Dimmer,
reiche auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid der KK ein. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes legt die Stundenzahl fest. Es gibt genügend Fälle, die zunächst für mehrere Wochen 2 Stunden tägl., dann 4, 6 und erst nach vielen Wochen die volle Stundenzahl absolvieren können. Zur Not musst Du persönlich beim Gutachter vorsprechen. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt dem Bescheid aus medizinischer Sicht ebenfalls (detailliert!!!) schriftlich widerspricht.
Lieben Gruß
Andreas
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