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Alt 10.06.2004, 20:10
Gast
 
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Standard Zuzahlg. sind OK-Jeder muß seinen Beitrag leisten!

Hi Petra,
meinst du die Restkostenversicherung (also die 30% oder 50% private Krankenversicherung) als Ergänzung zur Beihilfe?
Wenn ja, kannst du selbstverständlich die Restkosten dort abrechnen.
Lieber Gruss
Carla
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