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Alt 30.03.2004, 17:59
Gast
 
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Standard Rentenantrag- Frage !!

Hallo Carmen,

Keine Sorge, die Kasse darf NICHT vor Ablauf der 78 Wochen das Krankengeld streichen, wenn Dein Arzt Dir bestätigt, daß Du weiterhin krank bist. Auch er wird konstant von der Kasse zu Deinem Zustand angeschrieben.
Meine Kasse hat mir auch "freundlicherweise" schon 6 Monate vorher mit dem Rehaantrag gleich einen Rentenantrag zu geschickt. Den ich geflissentlich beiseite legte.

Deine Reha wird von der BfA/LVA bezahlt und nicht von der Kasse. Diese wirst Du antreten müssen, außer, daß der Arzt Dir bescheinigt, daß dies momentan nicht möglich ist. Der Sozialdienst im KH kann diesen vor der letzten Chemo schon beantragen, dann geht es schneller, bzw. meistens wird der Aufenthaltsort der Reha leicht beeinflußbar.

Nach der Aussteuerung der Kasse kannst Du Dich auch arbeitslos melden, trotz Krankheit. Du läufst dann unter nicht vermittelbar, da krank. Bedenke dabei aber, das Arbeitlosengeld wird nach dem Krankengeld und nicht mehr nach dem früheren Einkommen berechnet. Es kann dann sein, daß irgendwann eine Aufforderung vom Amtsarzt des Arbeitsamtes kommt.

Die Sache mit der "Rentenerinnerung" ist üblich, da Kosten eben auf einen anderen Topf verschoben werden.

Also kühlen Kopf bewahren, ein Gespräch mit dem Arzt führen, so lange Du krank bist, wirst Du erst zum angesetzten Termin ausgesteuert.

liebe Grüße
Jutta
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