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Alt 06.08.2004, 12:26
Gast
 
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Standard Berufsgenossenschaft

Hallo Anette,
ich hoffe, Dein Mann kann noch lange und recht gut trotz der Erkrankung leben.
Ganz objektiv kann ich euch nur empfehlen, einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu stellen. Mehr als nichts kann nicht heraus kommen, nur Schreibkram, im günstigeren Fall aber die Anerkennung verbunden mit Leistungen, Heilbehandlung ohne Zuzahlungen, ggf. Verletztengeld (das "Krankengeld" der BG), Rentenleistungen, dann auch im Todesfall an Hinterbliebene. Und das zusätzlich zu anderen Rentenleistungen.

Es gibt verschiedene Metallstäube, die eine Berufskrankheit, einige davon Lungenkrebs, verursachen können, auch Asbest kann LK verursachen.
Das hängt von einer großen Vielzahl an Faktoren ab, ob es eine BK (Berufskrankheit) ist. Die Einwirkungsdauer, die Intensität der Einwirkung, das Alter...
Anhand der Angaben macht es nach meiner Meinung Sinn, einen Antrag zu stellen.
Wenn ihr euch dazu entschließt, dann solltet ihr schon mal die Anschriften der Arbeitgeber angeben, die vermuteten Einwirkungen und die Ärzte, bei denen er in Behandlung ist und war.
Die "richtige" BG ist die BG, die für den Arbeitgeber zuständig ist, wo ihr die letzten relevanten Einwirkungen vermutet.
Das Verfahren der BG wird einige Zeit dauern, da müsst ihr euch ein wenig in Geduld üben.
Viel Glück und gute Besserung wünscht

Astrid
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