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Alt 26.10.2012, 17:41
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis nachträglich – macht das Sinn?

hallo
ja man kann einen SB Ausweis auch rückdatieren, man muss es aber gut begründen... wie lange zurück weiß ich nicht. Aber maximal soweit wie z,B. die Diagnosestellung/Therapiebeginn/Op. Da deine Diagnose dein Rezidiv recht lange zurückliegen, wird es schwierig sein den Ausweis so lange rückzudatieren. Ich konnte meinen 6 Monate rückdatieren (Diagnosestellung) da ich meine Therapie erst später begonnen habe und einen Kopf dazu hatte den Ausweis zu stellen.
Da dich bis jetzt niemand daraufhin geweisen hat, einen SB Ausweis zu beantragen, wäre dies auch eine Begründung für die Rückwirkung...

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Dir alles Gute
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Liebe Grüße
Barbara
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