AW: Neuzugang Nierenkrebs mit Metastasen
Hallo Heidrun,
ich kann Dir aus Erfahrung nur sagen, daß Du den Rentenantrag erst dann stellen solltest wenn es nicht anders geht. Denn das Krankengeld ist meist höher als die Rente. Wenn ein Rentenantrag genehmigt wird, dann wird die Rente rückwirkend ab der Antragstellung gezahlt. Das Krankengeld was Du in dieser Zeit erhalten hast wird dann mit der Rente verrechnet. Es kann Dir passieren, daß Du dann ein paar Monate gar kein Geld erhälst bis das zuviel bezahlte Krankengeld aufgebraucht ist.
LG
Gisela
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