Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 19.03.2005, 12:28
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo,
habe noch eine Frage.
Ist es sinnvoll, bei schriftlicher Darstellung für Schlichtungsstelle gleich alle Unterlagen von Krebserkrankung beizulegen, oder reicht erst mal Bestätigung des Behandlungsfehlers des MDK und Pathologischer Befund von Restgewebe und Implantas, als Brust neu aufgebaut wurde.
Möchte nichts falsch machen und bin deshalb für jede Antwort dankbar.
Liebe Grüße
Karin B.
Mit Zitat antworten