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Alt 09.03.2005, 17:27
Gast
 
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Standard MDK hat Behandlungsfehler bestätigt,was nun??????

Hallo Karin,
die Verjährungsfrist beträgt meines Wissens 4 Jahre. Bin aber nicht sicher.
Wenn der MDK es schon feststellt, mache folgendes:
Setze dich mit dem Sachbearbeiter deiner KK zusammen. Normalerweise raten die dir ein sog. Gedächtnisprotokoll anzufertigen. D.h. du musst aufschreiben, was alles seit dem Eingriff passiert ist. Diesen schicktst Du zu einer Schlichtungsstelle (die Adresse hat die KK). Normalerweise dauert das ganze bis es abgeschlossen ist mind. 2 Jahre. Endet das ganze mit einem Vergleich, kann es außergerichtlich auch schneller gehen.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
Lieben Gruß
Andreas
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