AW: GdB nach Heilungsbewährung
hallo gerti,
alles gut, ich kann verstehen, dass das verwaltungsverfahren einen verunsichert. also eigentlich ist ja die anhörung da, um dir genau die gelegenheit zu geben, darzustellen, warum du eine andere meinung als die verwaltung hast. es bietet sich an, jetzt alle unterlagen und diagnosen einzureichen, um ein widerspruchsverfahren zu vermeiden. ggf. bitte um eine fristverlängerung. du erleichterst allen und auch dir das leben, wenn du jetzt tätig wirst. natürlich kannst du dann immer noch widerspruch einlegen, wenn du dann mit der getroffenen entscheidung nicht einverstanden bist.
und gib alles an, was du je an diagnosen bekommen hast. jede diagnose kann dir da ggf. helfen.
viele grüße afkule
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