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Alt 12.02.2005, 00:05
Gast
 
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Standard Verstehe die Welt nicht mehr!

Hallo Eleane,
es ist so, dass die LVA prüft, ob Du "rehafähig" bist und ob eine Reha Sinn macht. Dies macht sie nur, wenn wirklich Aussicht auf Erfolg auf Wiedereingliederung ins Erwerbsleben besteht. Letztendlich prüfen die nur, ob Du jemals noch Beiträge aufgrund einer Beschäftigung einzahlen können wirst. Ist das der Fall, gibt es die Reha. Wenn nicht, wird Dein Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet (das können die wirklich einfach so machen).
Lieben Gruß
Andreas
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