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Alt 18.01.2013, 00:24
Stuggi Stuggi ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi Kimiii,

ich hab auch ne Fussheberschwäche und "50%" + "G" erst auf Einspruch bekommen.
"G" ist bei mir so ... halbzutreffend: manchmal hab ich´s verdient, manchmal nicht.
Die Regel für "G" vor einigen Jahren (ähem: 20) war:
Gehstrecken über 500-1000m nur mit Schmerzen möglich.

Ich war bei der Amtsärztin und einige Punkte die aufkamen, waren:
- Schmerzen beim Gehen (nicht immer, aber doch recht oft)
- beim Treppensteigen Geländer nötig (ich kann, z.B., mein Bein aktiv nicht stark anwinkeln ... so 40-50°; passiv gehen 95°)
- keinen Führerschein, wegen Fussheberschwäche möglich (ich gestehe: jetzt hab ich ihn doch)

Der letzte Punkt dürfte wohl für die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs ne wichtige Rolle spielen und mir geholfen haben, das "G" zu bekommen.

Die Amtsärztin ist nicht notwendig, auch der Hausarzt/-orthopäde darf das begründen.

Vielleicht hilft dir das ja und ja: wir haben so nen Shit erlebt und da darf man auchmal was kriegen
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