Thema: Rehakliniken
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 28.03.2002, 09:05
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rehakliniken

zu Petra v. 9.2. und Sigrid v. 12.2. zur Frage nach der Krebsnachsorge-Reha (nicht "Kur"): Z.Zt. steht einem nach einer Krebsbehandlung in der Regel zunächst 1 Rehamaßnahme zu. Innerhalb von 2 Jahren nach der Primärbehandlung (d.h. OP) gestatten die Rentenversicherungsträger oft auch noch eine zweite Maßnahme, nach Ablauf von 2 Jahren ist allerdings der Anspruch verfallen. Dies trifft auf Betroffene zu, bei denen der Gesundheitszustand nach der Behandlung stabil geblieben ist und keine weitere Behandlungsnotwendigkeit nach sich gezogen hat. Eine dritte Rehamaßnahme bei gleich bleibend gutem Gesundheitszustand wird ohne ärztliche Begründung nicht mehr bewilligt. Nur ein neuer Befund bzw. eine neue Behandlung zieht dann wieder einen neuen Rehaanspruch nach sich.
Mit Zitat antworten