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Alt 16.08.2010, 00:00
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Egal, wer gemeint ist, deine Antwort, liebe Altmann, fand ich auch sehr erfrischend.
Recht hast du sowieso!

Aber nun im Ernst: meine Erfahrungen in Sachen Berufliche Wiedereingliederung; gesponsert von der RV, hat (für mich) nur einen einzigen Zweck: einem eventuellen Rentenanspruch entgegen zu wirken.
Ich reagiere immer sehr zurückhaltend, wenn jemand mit diesem Angebot ankommt und um Rat bittet.

Die Wiedereingliederung endet irgendwann, die RV klinkt sich mit Zahlungen dann sofort aus und man wird der Agentur für Arbeit "überstellt."
Diese kennt natürlich das Prozedere und ist auch bemüht, eine Tätigkeit zu finden.
Fakt ist nur, dass es so gut wie keine Arbeit für Schwerbehinderte gibt.
Also enden diese "Beruflichen Wiedereingliederer" ganz oft als Langzeitarbeitslose und was das heißt, weiß wohl jeder.

Wer also nicht sicher ist, ob er überhaupt der Belastung einer Beruflichen Wiedereingliederung (ich finde, für Arbeitslose sollte es eigentlich "Neu-Eingliederung" heißen) gewachsen ist, sollte über einen Rentenantrag nachdenken. Man muss einer Beruflichen Wiedereingliederung nicht zustimmen, wenn man sich selbst nicht dazu in der Lage fühlt.

Geht in euch und entscheidet erst nach reiflicher Überlegung!

LG
Norma
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