AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente
Hallo Wolfgang,
ich bekomme auch Witwenrente und diese Gedanken hatte ich auch schon mal.
Aber es ist so: Die Hinterbliebenen-Rente die du von deiner Frau bekommst ist ein Einkommen für dich. Und in Deutschland muß man Einkommen versteuern(ab einer bestimmten Höhe) und natürlich ist das Einkommen auch krankenversicherungspflichtig. Das hat nichts mit deiner Frau zu tun, sondern die Rente gilt als Einkommen.
Liebe Grüße
Renate
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