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Alt 18.04.2005, 19:14
Gast
 
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Standard Hamburger Modell - muß KK zustimmen?

hallo nati, stimmt. aber meistens klappts... Du gehst zum arzt; der füllt mit dir diesen wiedereingliederungseintrag gemeinsam aus. diesen legst du deinem arbeitgeber vor... und d a n n geht´s noch mal an die kasse, die dieses (meistens) genehmigt. bei mir war´s zunächst schwierig. weil ich nicht mehr in meinem bis zur chemo ausgeübten beruf als filmausstatterin voll einsatzfähig sein konnte wurde mir ein wiedereinstieg von der kasse im "gelernten " beruf als architektin von der kasse -zunächst zugebilligt. meine ärztin und auch der medizinische dienst hielt eine maßnahme von 3 monaten für sinnvoll, bei mir wurden dann allerdings nur 6 wochen bewilligt, mit dem hinweise meines netten sachbearbeiters der kasse: sie wären ja nicht dafür zuständig, eine für den arbeitgeber kostenlose einarbeitung zu fördern. -nachdem sie vorher zugestimmt hatten... und es ja auch eigentlich eher darum geht, einem krebspatienten, der arbeiten will- und auf dauer auch kann, eine rückkehr in den berufsalltag zu erleichtern. na egal. lange rede , kurzer sinn..reich´s einfach ein bei der kasse, im prinzip spricht ja nichts dagegen und ehrlich gesagt, ich (und auch meine ärztin) hat ´s bei mir zum ersten mal erfahren müssen, daß die kasse so rumzickt. viel glück.
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