Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 16.08.2004, 18:51
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Urlaubsgeld bei Krankschreibung

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, die entweder freiwillig erfolgt oder auf Tarifverträgen beruht. In Tarifverträgen wird das Urlaubsgeld oft mit den Urlaubstagen verbunden, also z.B. EUR 13,00 zusätzlich pro Urlaubstag. Da ein Arbeitnehmer während seiner Krankheit keinen Urlaub nimmt, bekommt er auch kein Urlaubsgeld. Letztlich kommt es aber auf die Urlaubsgeldregelung im Einzelfall an.
Hat sie das volle Urlaubsgeld bekommen oder nur anteilig??
Schau nach, was in deinem Vertrag steht.
Mit Zitat antworten