Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 30.08.2005, 12:40
Struppi Struppi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2005
Beiträge: 2
Böse AW: Wiedereingliederung und gleichzeitg Arbeitszeitverkürzung

Hallo Jürgen,

das mit der Stundenredzierung bezieht sich auf nach der Wiedereingliederung. Wir sind ein kleiner Betrieb und die Auftraäge gehen etwas zurück. Meine Kollegin soll ab 1.10.05 nur noch 12 Wochenstunden arbeiten und bei mir soll es ab nach der Wiedereingliederung am 1.11.05 soweit sein.

Da man aber (so viel ich weis) mit 12 Wochenstunden nur noch geringfügig beschäftigt ist aändert sich ja wohl alles -keine Lohnsteuerkarte mehr, Krankenversichert wieder beim Partner, keine Rentenversicherung u.s.w). Wer kann kann mir da weiterhelfen (welches Amt) ich habe einen Behindertenausweis mit 50%. Hast du Ahnung?????

Vielen Dank
struppi
Mit Zitat antworten