Zitat:
Die Intergrationsämter haben sich mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter u. Hauptfürsorgestellen zur BHI zusammengeschlossen.
Aufgaben
Die Aufgaben der Integrationsämter sind festgelegt im Schwerbehindertenrecht - Sozialgesetzbuch IX, Teil 2 Schwerbehindertenrecht.
Die Integrationsämter sind zuständig für ...
die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen,
den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen,
die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam
Zusammenarbeit: Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Sie verstehen sich als Ratgeber und Partner.
|
Leider, leider hören wir es immer wieder, dass gerade kranke Menschen immer häufiger ihren Arbeitsplatz verlieren (Kündigung),
bzw. so lange massiv gemobbt werden, bis sie von sich aus kündigen. Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (50%) muss der Arbeitgeber den Weg über das
Integrationsamt gehen. Klickt Euch da doch einfach mal durch, wenn Ihr mögt.