Thema: News
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 31.01.2007, 19:45
Julie C. Julie C. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 552
Ausrufezeichen Arbeitsrecht / Integrationsamt (BHI)

Zitat:
Die Intergrationsämter haben sich mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter u. Hauptfürsorgestellen zur BHI zusammengeschlossen.

Aufgaben

Die Aufgaben der Integrationsämter sind festgelegt im Schwerbehindertenrecht - Sozialgesetzbuch IX, Teil 2 Schwerbehindertenrecht.

Die Integrationsämter sind zuständig für ...


die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen,
den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen,
die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam

Zusammenarbeit: Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Sie verstehen sich als Ratgeber und Partner.
Leider, leider hören wir es immer wieder, dass gerade kranke Menschen immer häufiger ihren Arbeitsplatz verlieren (Kündigung),
bzw. so lange massiv gemobbt werden, bis sie von sich aus kündigen. Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (50%) muss der Arbeitgeber den Weg über das Integrationsamt gehen. Klickt Euch da doch einfach mal durch, wenn Ihr mögt.
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)