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Alt 10.01.2013, 08:19
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Krankengeldbeug - ENDE

Hallo karinelke,
ich bin in der gleichen Situation wie ihr und mein Krankengeld läuft auch im März aus.Ihr müsst euch umgehend bei der Arbeitsagentur melden und ALG nach Nahtlosigkeit beantragen.(SGB 145)
Ihr könnt das auch schon vorab telefonisch machen und ihr bekommt alle Informationen dazu und sämtliche Unterlagen könnt ihr euch nach Hause schicken lassen zum ausfüllen.

Wichtig ist den Gesundheitsfragebogen den ihr zum ausfüllen bekommt umgehend auszufüllen und bei eurer zuständigen Arbeitsagentur persönlich abgeben.Der Medezinische Dienst der Arbeitsagentur benötigt einige Zeit zur Bearbeitung des Fragebogens.Ihr müsst eure behandelnen Ärzte von der Schweigepflicht befreien,eure gesundheitliche Beeinträchtigung schildern und die letzten Befunde beifügen.Ich muss euch sagen das der Fragebogen und der Antrag zum ALG nach SGB 145 einige Tücken hat und man beim ausfüllen schon Fehler machen kann.Wenn für euch Fragen nicht schlüssig und verständlich sind zu beantwoten,lasst sie vorerst weg und vereinbart einen Termin in eurer Arbeitsagentur und geht dort zu zweit hin und klärt dort die Fragen mit den Sachbearbeiter.
Das ganze ist nicht ohne Risiko und Tücken!!!
Als erstes muss der Medezinische Dienst der Arbeitsagentur festellen um ALG nach SGB 145 zu erhalten,das man über 6 Monate hinaus nur unter 15 Stunden in der Woche erwerbsfähig ist.Sollte dies geschehen erhält man ALG nach SGB 145.Man wird dann aufgefordert innerhalb eines Monats eine Reha oder Erwerbsminderungrente zu beantragen.Das ALG nach SGB 145 wird dann so lange gezahlt bis über den Reha oder Rentenantrag entschieden wird.Auch eine erste Ablehnung des Reha oder Rentenantrages beendet nicht die Bezugsdauer des ALG nach SGB 145.Ihr habt die möglichkeit Widerspruch einzulegen gegen eine evtl. Ablehnung und das ALG muss so lange weiter gezahlt werden bis Rechtskräftig entschieden worden ist über den Rentenantrag.
Sollte aber der Mezinische Dienst der Arbeitsagentur anders entscheiden und hält jemanden für voll Erwerbsfähig,Teilzeit Erwerbsfähig oder nicht über 6 Monate hinaus Erwerbsgemindert bis unter 15 Stunden wöchentlich,geht das ganze Theater los.Normales ALG bekommen und den Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen obwohl man sich selbst dazu nicht fähig fühlt.Teilzeit 4-6 Stunden täglich und dementsprechend wird auch die höhe Arbeitslosengeldes ausfallen.Desweiteren wird sich die Rentenversicherung mit Freude auf so ein Gutachten berufen und man kann in erster Instanz mit einer Ablehnung einer Ewerbsminderungsrente rechnen oder man bekommt wenn überhaupt nur eine Teilerwerbsminderungsrente zugesprochen.Man hat auch keine direkte möglichkeit gegen das Gutachten des Medezinischen Dienst der Arbeitsagentur Widerspruch einzulegen,nur den daraus hervorgehenden Bewilligungs oder Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur kann man widersprechen.Hierzu sollte man sich unbedingt einen Anwalt für Sozialrecht nehmen oder einen Sozialverband beitreten.
Krankenversichert werdet ihr weiter über die Arbeitsagentur oder ggfls. zu einen späteren Zeitpunkt über die Rentenversicherung.

Ich wünsche euch einen langen Atem und alles alles Gute!!!!!

Viele Grüsse
Axel

Geändert von gitti2002 (16.02.2015 um 18:17 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
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