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Alt 26.04.2005, 13:48
Gast
 
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Standard eu - rente / arbeiten

Hallo,

vielleicht kann ich eure Fragen beantwrten. Auch wenn ihr voll erwerbsgemindert seid, heißt das ja nicht, dass ihr überhaupt nicht arbeiten könnt. Das bedeutet, ihr könnt lt. Erwerbsminderungsrecht lediglich weniger als 3 Stunden täglich arbeiten. Das ist in den Richtlinien/Gesetz so festgelegt. Deshalb könnt ihr auch bis zu einem Betrag von xxx Euro hinzuverdienen.
Bei weniger als 6 Stunden täglich Arbeitsfähigkeit erhält man die halbe EM-Rente, bei mehr als 6 Stunden gibt es gar nichts, dann kann man nämlich voll arbeiten.
Sybille hat Recht, der Hinzuverdienstbetrag steht im Rentenbescheid der BfA/LVA, somit ist alles in Ordnung und ihr braucht euch keine Sorgen deshalb machen.

Gruß
addel
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