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Alt 29.07.2014, 23:48
Ursa2 Ursa2 ist offline
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Ausrufezeichen AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hi kleine Wolke,
soweit ich informiert bin, hast du als Pflichtversicherte innerhalb drei Jahren nach Ende der Krebsbehandlung Anspruch auf bis zu drei Rehas .
Wohin du dich wenden musst, hängt von deiner Versicherung ab.
Ich kann dir da nicht weiterhelfen, bin leider Exbeamtin, wo die Verhältnisse anders sind#

Gute Nacht und ToiToi Toi für deine neuen Zähne.

Oft wünsche ich mir , nicht für jeden Euro erst Vorauszahlung leisten zu müssen und dann zu schauen, ob sich Krankenkasse und Beihilfe herbeilasseen, mir Anteile davon zurück zu erstatten

gute Nacht und schönen neuen Tag

Die alte LIZ
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Carpe diem
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