AW: Abfindung bei BSDK
hallo leider!
mit bsdk hast du bestimmt recht auf einen behindertenausweis. damit erhältst du besondere rechte beim arbeitgeber, bist z.b. glaube ich unkündbar. behalte bloß deinen job, nimm nicht die abfindung. dann stehst du später ohne arbeit da.
lg, sonja
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