AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?
Erstens wird der Grad der Behinderung bzw. der Grad der Schädigungsfolgen nicht in Prozent gemessen; die Zahlen stehen für sich. Zweitens erhält man einen Schwerbehindertenausweis erst, wenn der GdB/GdS mindestens 50 beträgt - nur dann gilt man als schwerbehindert.
Bei der Zumessung des Grades kommt es dann auf deine tatsächlichen Einschränkungen an. Was da an Therapie vorhergegangen ist, ist erstmal zweitrangig (Ausnahme: bestimmte Organverluste durch Operationen).
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