AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit
Hallo Anja,
du meinst sicher das Hamburger Modell. Während der Wiedereingliederungszeit bekommst du ja noch Krankengeld. Wenn dein neuer Krankenhausaufenthalt unmittelbar im Anschluss ist, ohne dass du wieder richtiges Gehalt bekommen hast, gibt es weiterhin nur Krankengeld.
Wenn sich die Behandlung komplett und nur auf die vorangegangene Vorerkrankung bezieht, kann es auch nur Krankengeld geben.
Ist es eine andere Erkrankung, gibt es nach vorherigem normalem Gehalt auch wieder die Lohnfortzahlung.
Liebe Grüße
Petra
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Meine große Liebe *1952, BSDK seit 05/2006, friedlich in meinen Armen eingeschlafen am 29.06.2008
Meine Mutter *1925, BK seit 08/2006, OP und Bestrahlung, DK seit 06/2009 OP, Rezid. BK 10/2009, Lu-Metas 03/2013, eingeschlafen am 3.10.2013
Leuchtende Tage.
Nicht weinen, dass sie vorüber.
Lächeln, dass sie gewesen. (Konfuzius)
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