AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Petra,
ich bin jetzt nicht verwundert, sondern völlig durcheinander. Mir wurde bei dem Telefonat, bei dem ich den Anwaltstermin bekommen habe, auf meine Frage nach den Kosten, die auf mich zukommen würden, die beiden Beträge genannt. Wird das beim VdK so unterschiedlich gehandhabt? Du bist doch auch VdK-Mitglied, nicht wahr? Eine Rechtsschutzversicherung für diese Fälle habe ich leider nicht. Nur für mein Auto.
Die Begründung Deiner Stellenabsage ist wirklich der blanke Hohn. Das lässt aber auch zeitgleich vermuten, dass die Rentenversicherung tatsächlich bewusst die Leute zu Ärzten schickt, von denen bekannt ist, dass sie negative Gutachten abgeben, damit der Rentenantrag abschlägig beschieden wird.
Eine Frage: Kann Dir Deine Stellensuche für das Widerspruchsverfahren nicht schaden?
Liebe Grüße aus Berlin
Ingrid
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