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Alt 27.03.2009, 19:06
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Jutta Jutta ist offline
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Standard Alter Urlaubsanspruch - Neues Urteil

BAG folgt EuGH bei Urlaubsabgeltung wegen Krankheit


Angesichts des Urteils des EuGH zur Urlaubsabgeltung bei Krankheit hat das BAG seine Rechtsprechung geändert. Der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt nicht mehr nach § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG, wenn der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer den Urlaub nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraums nehmen kann

Urt. v. 24.3.2009 – 9 AZR 983/07

Quelle: http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/aktuell/urteils-ticker/?id=17478
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