Aus dieser
Stellungnahme des Nationalen Ethikrates von 2005 geht hervor, was üblich ist und von Gerichten für rechtens befunden wurde bzw. wo es keine explizite Rechtsprechung gibt. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten dabei im Wesentlichen die Regelungen für privatrechtliche Arbeitgeber (die auf Seite 19 beginnen), für Beamte verschärfte Regelungen.