Hallo ihr hier:
mal eben nebenbei! Nach einer Krebsbehandlung kann man eine
AHB beantragen lassen. Entweder durch den Sozialdienst der Krankenhäuser, aber auch in den Krankenkassen sitzen dafür Leute die zuständig sind. Die
AHB - Anschlußheilbehandlung ist direkt nach der Behandlung, maximal jedoch nach 28 Tagen anzutreten. Bei der AHB wird kein Tagessatz erhoben, dies ist bei der Reha jedoch der Fall. Wenn ich mich nicht irre sind dies 10 € pro Tag (wobei ich mich in der Höhe irren kann).
Also, grundsätzlich sollte man direkt den Antrag auf eine AHB stellen, darauf hat jeder einen Anspruch. Etwas anderes ist es, wenn im Folgejahr die 2. Reha beantragt wird. Sie wird genehmigt, dann allerdings entstehen (sofern ich auf dem Laufenden bin) die Kosten pro Tag, maximal jedoch in der Höhe die die KK errechnet. Ich würde mich an Deiner Stelle schnellstens erkundigen.
Bei chronisch erkrankten fällt zudem eine geringere Zuzahlung für die Kosten an, diese chronische Erkrankung sollte man sich vom Onkologen - Arzt bescheinigen lassen und der Krankenkasse vorlegen.
Die Kosten sind hoch genug, also sollte man darauf achten dass man seine Rechte - Vorteile in Anspruch nehmen kann. Allerdings mußt Du Dich auf den "Weg" machen, es kommt keiner auf Dich zu.
Ach ja: bei der
AHB kannst Du auch einen
Wunschort äußern, ob es allerdings immer klappt weiß ich nicht!
Sodele, schöne Grüße und weiterhin einen angenehmen Abend
Ina