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Alt 26.06.2010, 18:11
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eos eos ist offline
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Standard AW: Private Krankenversicherung wie hoch?

Hallo illian,

grundsätzlich steht es Dir vollkommen frei, ob Du Dich in der GKV oder PKV versicherst.

Allerdings, wie schon Andorra97 schrieb, wird die PKV die Nase rümpfen und Dich entweder nur mit hohem Risikozuschlag versichern (dadurch wird Dein monatlicher Beitrag recht hoch werden) oder Dir eben den bereits genannten Basistarif (monatlicher Beitrag zwar vergleichsweise niedrig, aber eben entsprechend schlechte Leistungen) anbieten. Denn die Privaten wollen natürlich möglichst kein Verlustgeschäft!! Sind ja gewinnorientiert.

Das mit den 50%/50% ist im Groben so zu verstehen und betrifft eigentlich nur die PKV:

Der Arbeitgeber (öffentl. Dienst) übernimmt bei seinen Beamten (auch Anwärter) 50% der Krankheitskosten, solange diese ledig, verheiratet, bzw. verheiratet mit nur einem Kind sind. D. h., dass Du grundsätzlich die restlichen 50% Deiner Privatrechnungen selbst zahlen müsstest. Und für diesen - eigentlich von Dir - zu tragenden 50%-Anteil versicherst Du Dich bei der PKV.(Jedoch eben unter den oben genannten Bedingungen, denn die PKV versichert rein risikobezogen.) Solltest Du Dich so versichern, wirst Du privatärztlich behandelt, bekommst die entsprechenden Rechnungen, die Du vorstrecken musst und diese dann sowohl bei Deiner Beihilfenstelle als auch PKV zur Erstattung der jeweils 50% einreichen musst.

Bei der GKV ist es so, dass Du Dich freiwillig versichern musst mit einem monatlichen Beitrag, der grundsätzlich 100% der Leistungen abdeckt. Falls - was auch mal vorkommt - manche Leistungen nicht voll von der GKV übernommen werden sollten, kannst Du den ungedeckten Teil dann wiederum bei der Beihilfe geltend machen.

Du musst abwägen, was für Dich letztendlich auch längerfristig günstiger kommt. Z. B. ist die gesetzliche eine Familienversicherung, bei der privaten musst Du jedes Familienmitglied separat versichern. Da gibt es so einiges, was gegeneinander abzuwägen und zu bedenken ist. In beiden Varianten und auch im Beihilferecht gibt es noch diverse Feinheiten, aber das führt hier zu weit. Ich habe versucht, es Dir zumindest vom Grundsatz her zu erklären. Vielleicht hilft Dir das bei Deiner Entscheidung weiter.

LG eos
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