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Alt 26.03.2010, 15:16
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HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe - was meint ihr dazu ?

Guten Morgen,

so langsam kommts auf den Punkt. Ich denke, dass da verschiedene Ängste von Bedeutung sind.

- die Angst vor dem Tod
- die Angst vor dem Sterben
- die Angst vor dem Wie
- die Angst, von den Wertevorstellungen anderer abhängig zu sein (ein sehr weites Feld quer durch die Gesellschaft mit tausenden von Aspekten)

Was kann man da tun? Wie beschreibe ich meinen persönlichen Willen und wie lässt er sich durchsetzen? Das Beschreiben ist relativ einfach: eine Patientenverfügung und am besten noch gleich eine Vorsorgevollmacht, damit eine Person meines Vertrauens das Recht hat, meine Absichten und Wünsche im Fall des Falles auch durchzusetzen. Rechtlich ansich festgezurrt, auch wenn da bestimmt noch Handlungsbedarf besteht. Insoweit bin ich dann abgesichert.

Das beste Beispiel dazu ist die von Susanne beschriebene Situation. Diese Ärzte handelten übrigens nicht in einer Grauzone, sondern standen eigentlich mit beiden Füssen bereits im Gefängnis: sie hätten sich ganz eindeutig der Unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht. Nach der Schilderung von Susanne. Das ist nämlich genau das, was eine Patientenverfügung auch verhindern sollte. Sie bedeutet nämlich nicht, auf erste Hilfe im Notfall zu verzichten. Sie darf erst dann greifen, wenn diese geleistet ist.

Ein ganz anderes Thema ist die aktive Sterbehilfe. Wie das Wort bereits sagt ist hier ein Handeln und Tun Anderer vonnöten um den Sterbewilligen bei wachem Bewusstsein vom Leben zum Tod zu befördern. Die Ängste sind annähernd die gleichen wie oben. Für den Helfer ist es eine absolute Gewissensentscheidung. Niemand, auch nicht der Kranke, darf das von ihm verlangen. Das ist der gewaltige Unterschied zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe und der Helfer muss, sofern er/sie nachgeholfen hat, sich gefallen lassen, dass seine Entscheidung in Zweifel gezogen wird. Entweder dadurch, dass seine Entscheidung hinterher überprüft oder indem im Voraus ein Rahmen geschaffen wird, in dem er sich bewegen kann. Gewissen ist eben nicht Gewissen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.

Im ersten Fall lässt man es zu, dass ein Mensch bei möglichst würdigen Bedingungen sterben kann. Im Zweiten Fall wird ein Mensch getötet. Mit mehr oder weniger Hilfestellung.

So sehe ich diese Diskussion. Das von mir Geschilderte beinhaltet keine Wertung der beiden Arten der Sterbehilfe. Das ist eine andere Geschichte. Meine Patientenverfügung incl. Vorsorgevollmacht hab ich bereits erledigt. Ich glaube auch, dass ich bei meiner Frau zum gegebenen Zeitpunkt aktive Sterbehilfe hätte leisten können. Ich weiss, dass der Gesetzgeber mir in dem Moment dann vollkommen gleichgültig gewesen wäre. Wie ich hinterher damit hätte leben können, keine Ahnung.

Es geht bei dieser Diskussion ganz sicher nicht darum, einen Wert für das Leben zu finden. Das braucht es nicht. Der Wert des Lebens steht über jeder Diskussion. Genau das ist der Punkt. Der Wert des Lebens ist für mich so hoch, dass ich für mich entscheiden möchte, wann dieses Leben zu Ende gehen darf. Das gleiche Recht gestehe ich allen anderen zu. Für andere entscheiden? Ja, wenn es sein muss, jedoch nur mit Bauchweh. Gleichgültig wie die Gesetzeslage dazu aussieht.

Ich denke gerade an die Menschen, welche aus falsch geleitetem Verständniss, irrer Idiologie und unter aller Brutalität in der Vergangenheit ermordet wurden. Ihnen "verdanken" wir, dass wir uns heute entscheiden können, darüber offen und ehrlich zu diskutieren. Das ist ihr Vermächtnis an uns und für uns Verpflichtung. Gott sei ihrer Seele gnädig.


Helmut
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