Thema: Rente
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Alt 23.10.2004, 20:48
Gast
 
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Standard Rente

Hallo biba,

in meinem ersten Bescheid (Zeitrente) gab es extra einen Anhang, in dem die Grenze festgelegt wurde.

Aus dem elektronischen Rechtslexikon meiner Krankenkasse
"Hinzuverdienst bei Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente
Bei einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente) können einheitlich ab 345 EUR hinzuverdient werden (§ 44 SGB VI). Diese Grenze ersetzt seit dem 01.04.2003 den bisherigen Betrag von 325 EUR. Wird diese Grenze überschritten, sind die Anrechnungsvorschriften der Berufsunfähigkeitsrente auch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente anzuwenden. Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird dann in Höhe der zustehenden Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt. Der Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bleibt also dem Grunde nach bestehen. Er verändert sich nur hinsichtlich des Zahlungsanspruches, mithin bezüglich der Rentenhöhe."
(Stand 2004)

Ich war vorhin nur zu faul nachzulesen.

Lieben Gruß
Wolfgang
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