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Alt 22.04.2003, 09:01
Gast
 
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Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Marion,
mit etwas Geschick kannst Du tatsächlich Anspruch auf Witwenrente haben. Daggie hat Dir ja die gesetzlichen Grundlagen bereits gut erläutert. Sollte es zunächst zu einer Ablehnung kommen, lege bitte Widerspruch ein. Es gibt bereits Urteile (Sozialgericht Hamburg rechtskräftiges Urteil
S 36 U 158/00, betrifft zwar gesetzliche Unfallversicherung, gilt aber auch entsprechend in der Rentenversicherung) dazu, wann eine vermutete Versorgungsehe widerlegt ist:
- feste Heiratsabsichten bereits vor dem Bekanntwerden der Krankheit. Hier helfen zum Beispiel Zeugenaussagen von Bekannten, Verwandten, Arbeitgeber (Urlaubsanmeldung), Anmeldung beim Standesamt lässt sich belegen
- zum Beispiel wechselseitige Bankvollmachten belegen eine eheähnliche Gemeinschaft, gemeinsame Verfügungen hinsichtlich Testament o.a.
- das Zusammenziehen belegt auch die Absicht, eine Ehe einzugehen, denn man führt dann bereits eine eheähnliche Gemeinschaft
- der schnelle Verlauf der Erkrankung war Dir/Euch nicht bekannt (Ärzteaussagen usw.) Auch mit dieser Krankheit musste es nicht zwangsläufig zu diesem schnellen Tod kommen.
Das sind einige Gründe aus dem obigen Urteil.
Ich wünsche Dir viel Glück, dass Du zu Deiner Trauer nicht noch darum kämpfen musst, dass ihr "wirklich" verheiratet wart.
LG
Astrid
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