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Alt 15.09.2010, 13:05
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

Tadaaaa:

Das Landesozialgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss vom 23. Februar 2006 festgestellt, dass der generelle Ausschluss eines Rechtsanwaltes von Untersuchung eines Klägers durch ein vom Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen mit den Grundsätzen der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme und des fairen Verfahrens unvereinbar ist, wenn der Kläger die Anwesenheit seines Anwalts oder einer anderen Vertrauensperson wünscht. Sollte insoweit der Sachverständige ausführen, dass er nun nicht in der Lage sei, das Gutachten zu erstellen, da es an der notwendigen Vertrauensbasis fehle, so spricht dies eher dafür, den Sachverständigen wegen mangelnder Objektivität vom Verfahren auszuschließen (Az.: L 4 B 33/06 SB)
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Herzlichst

Sabine
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