AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Katrin,
die 900,- brauchst Du nicht nachweisen. Es hat ja den Namen Pauschale, den Betrag gibt man an, wenn man nicht mehr als 900,- zum absetzen hat. Hat man mehr, kann man bis zu einem gewissen Betrag auch mehr absetzen, aber dies muß man dann nachweisen. Schau mal in die pdf-Datei, da steht auf alle Fälle etwas zu diesen 900,-€ Pauschbetrag. Übrigens haben diese 900€ nichts mit den nachzuweisenden Arztbesuchen und Rezeptgebühren gemeinsam,diese sind extra abzusetzen.
Viele Grüße Roswitha
|