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Alt 10.07.2012, 23:16
dreibein dreibein ist offline
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Registriert seit: 26.05.2012
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hallo,

"nur" eine Diagnose macht noch keine Erwerbsminderung - es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Im § 43 (Rente wegen Erwerbsminderung) des SGB 6 steht das drin.

Wichtig ist: allgemeine Wartezeit von 60 Monaten muß erfüllt sein, in den letzten fünf Jahren müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein, und die "Erwerbsminderung" muß vorliegen, d.h.: Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei drei Stunden. Der Arbeitsmarkt ist nicht zu berücksichtigen ...

Der Rentenversicherer hat eine Auskunfts- und Beratungspflicht. Mach Dir einen Termin bei Deiner RV und lass Dich beraten.

Und ein Neurologe als Gutachter - warum denn nicht? Du willst ja Rente, keine neuen Therapievorschläge eines Onkologen ....

Grüsse
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